Einreichung von Stellungnahmen und Einwendungen

Jede, deren Belange bzw. jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 25. Januar 2024 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung bei der Behörde, nicht das Datum des Poststempels) beim Regierungspräsidium Gießen (Genehmigungsbehörde) oder beim Magistrat der Universitätsstadt Marburg schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Einwendungen und Stellungnahmen sind einzureichen bei:

Universitätsstadt Marburg

Magistrat der Universitätsstadt Marburg
FD Tiefbau, z. Hd. Herrn Stein
Barfüßer-Str. 11 (1. Stock, Raum 106), 35037 Marburg

E-Mail: tiefbau@marburg-stadt.de

Einsichtnahme während der Dienststunden:

  • montags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • dienstags nur nach telef. Vereinbarung (Tel.-Nr. 06421/2011602)
  • donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr

Zwischen den Jahren vom 27. bis 29. Dezember 2023 ist die Stadtverwaltung geschlossen.
Beim Betreten der Verwaltung sind die jeweils geltenden Hygienevorschriften einzuhalten.

Hinweis: Für die Erklärung zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung Marburg (Tel. 06421/2011602) erforderlich.

Regierungspräsidium Gießen

Regierungspräsidium Gießen (Anhörungsbehörde)
Dezernat 33
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Hinweis: Für die Erklärung zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung beim Regierungspräsidium Gießen (Tel. 0641/3032391) erforderlich.

 

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Formvorgaben & Fristen

Formvorgaben

Stellungnahmen und Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Behörden einzureichen. Die Einreichung kann auch elektronisch, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (EU-Verordnung Nr. 910/2014) erfolgen.

Die Einwendung muss den Namen und die Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders lesbar enthalten sowie den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen und unterschrieben sein.

Fristen

Jede, deren Belange bzw. jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 25. Januar 2024 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung bei der Behörde, nicht das Datum des Poststempels) beim Regierungspräsidium Gießen (Genehmigungsbehörde) oder beim Magistrat der Universitätsstadt Marburg schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Regierungspräsidium Gießen.