Wie funktioniert der BOB?
Der BOB, der Batteriebetriebene Oberleitungsbus, ist ein rein elektrischer Bus. Mit Hilfe der eingebauten Batterie kann er auch Strecken ohne Oberleitung befahren. Während der Fahrt dient der Strom aus der Oberleitung sowohl der Versorgung des Motors als auch dem Aufladen der Batterien. Auch die Bremsenergie wird zurückgewonnen, in Strom umgewandelt und zum Aufladen der Batterien genutzt. Auf Strecken ohne Oberleitung liefern dann die Batterien die Energie für den Antrieb. Somit ist der BOB stets emissionsfrei unterwegs.
WAS IST EIN GLEICHRICHTERUNTERWERK?
Oberleitungsbusse werden mit einer Spannung von 600 – 900 V Gleichspannung betrieben, die Gleichrichterunterwerke werden an das Mittelspannungsnetz (mit ca. 20.000 V, 50 Hz) ansgeschlossen, transformieren die Wechselspannung auf Gleichspannung und dienen der Energieversorgung der Fahrzeuge über die Oberleitung. Meist werden die Gleichrichterunterwerke als Kompaktstationen gebaut.
WAS SIND NACHLADESTATIONEN?
Nachladestationen dienen der Ladung der Fahrzeuge im Stand, wenn die Streckenladung nicht ausreicht, um die Batterien ausreichend für die weitere Fahrt zu laden. Die Dimensionen sind vergleichbar mit denen von Gleichrichterunterwerken und zusätzlich ist noch ein Stellplatz für das zu ladende Fahrzeug einzuplanen.
WAS IST EIN "PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN"?
Ein Planfeststellungsverfahren (PFV) ist ein Genehmigungsverfahren für größere Infrastrukturvorhaben wie Straßen, Energieanlagen (z.B. Hochspannungs- und Gasversorgungsleitungen) oder Betriebsanlagen für den Schienenverkehr. Das PFV ist ein förmliches Verwaltungsverfahren, bei dem über die Rechtmäßigkeit des geplanten Vorhabens entschieden wird. D.h. es wird geprüft, ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Zudem wird zwischen öffentlichen und privaten Interessen abgewogen. Der Planfeststellungsbeschluss, d. h. die Genehmigung, ermöglicht es der Vorhabenträgerin, mit dem Bau des Vorhabens zu beginnen.
WIE GEHT ES NACH ERHALT DES GENEHMIGUNGSBESCHEIDS WEITER?
Auch wenn mit dem Planfeststellungsbeschluss das Baurecht erteilt worden ist, liegt die endgültige Entscheidung zur Umsetzung des BOB-Projekts bei der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg und der Stadtwerke Marburg GmbH. Der Planfeststellungsbeschluss bildet die Grundlage für den politischen Beschluss, die Stadtverordnetenversammlung kann sich auch gegen die Umsetzung des Vorhabens entscheiden. Wesentliche Kriterien sind die technischen Entwicklungen sowie die langfristige Nachhaltigkeit des Vorhabens in Bezug auf Energieeffizienz, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit.
Mediathek
Alle Downloads und Materialien des BOB-Projekts auf einen Blick:
Präsentation zum Planfeststellungsverfahren vom 20. September 2023 (PDF, ca. 0,5 MB)
Präsentation zur Genehmigungsplanung vom 20. September 2023 (PDF, ca. 16 MB)
Plakate des Infomarktes vom 20. September 2023 (PDF, ca. 14,5 MB)
Einladungsflyer zum Infomarkt am 20. September 2023 (PDF, ca. 3,2 MB)
Einladungsflyer zum Infomarkt am 10. Mai 2023 (PDF, ca. 3,3 MB)